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		<title>Neuigkeiten der Firma Martin Bell</title>
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			<title>Hydraulischer Abgleich</title>
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			<description>&lt;h1&gt;Hydraulischer Abgleich im Themenüberblick&lt;/h1&gt;
&lt;h3&gt;Kennen Sie das? Der eine Heizkörper wird nicht richtig warm, beim  anderen rauscht es am Ventil, morgens ist es im Bad noch kühl, während  im Schlafzimmer die Heizung glüht ... All dies sind Anzeichen dafür,  dass die Heizungsanlage nicht optimal eingestellt ist. Das bedeutet  häufig gleichzeitig, dass Energie ungenutzt verloren gehen. Ein hydraulischer Abgleich spart also nicht nur Energie, sondern vor allem auch unnötige Heizkosten.&lt;/h3&gt;
&lt;h4 id=&quot;watch-description-text&quot;&gt;Der  hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass mit möglichst wenig  Energieverbrauch ein Maximum an Heizleistung erzielt wird. &lt;strong&gt;Auf You-Tube veröffentlicht am 05.08.2011&lt;/strong&gt;&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Dies Video erklärt leicht  verständlich, wie der hydraulische Abgleich funktioniert und was er  bringt:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a title=&quot;Der hydraulische Abgleich&quot; href=&quot;https://www.youtube.com/watch?v=GGFjq0Ah5yg&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.youtube.com/watch?v=L-aZUK_ssCI&amp;amp;feature=iv&amp;amp;src_vid=GGFjq0Ah5yg&amp;amp;annotation_id=annotation_2499447317&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Fazit:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Ein hydraulischen Abgleich ist eine wichtigen Maßnahme für jede Heizungsanlage.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ganz gleich auch wenn Sie ein  bestehendes System haben (Bei  Heizungssanierungen mit KfW-Förderung ist der Abgleich inzwischen  Pflicht)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ohne hydraulischen Abgleich kann innerhalb  einer   Heizungsanlage &lt;strong&gt;nicht&lt;/strong&gt; kontrolliert werden, ob jeder Heizkörper im Haus  genau  mit  der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die  gewünschte   Raumtemperatur zu erreichen. &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Mit Hilfe des Abgleichs kann wertvolle Energie &lt;strong&gt;nicht &lt;/strong&gt;ungenutzt verloren  gehen. &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ein  hydraulischer Abgleich spart also nicht nur Energie, sondern  vor allem  auch unnötige Heizkosten.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Wird &lt;strong&gt;kein&lt;/strong&gt; hydraulischer Abgleich durchgeführt, kann es dazu kommen, dass:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt; 
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Heizkörper nicht warm werden, weil andere Anlagenteile überversorgt sind&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ventile Geräusche machen, da der Differenzdruck zu groß ist&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Rohrleitungen Geräusche machen, da die Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Heizungsanlage mit zu hohen Temperaturen betrieben wird, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Sie bis zu 25% an Energieeinsparung verlieren&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Außerdem  &lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;div&gt;
&lt;h2&gt;Hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für Fördermittel&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung um von der KfW Fördermittel für die Heizungsmodernisierung zu bekommen. Die Abstimmung der Einzelkomponenten durch einen Heizungsfachmann ist aber &lt;strong&gt;nicht nur im Zuge einer Heizungserneuerung&lt;/strong&gt; sinnvoll. Auch bei  bestehenden Heizanlagen kann diese Maßnahme zu spürbaren Einsparungen  beitragen. Wer sich für den hydraulischen Abgleich entscheidet, kann  daher die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen plus hydraulischen Abgleich vom Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Bis zu 30 Prozent der Kosten werden  übernommen. &lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;&lt;p&gt;Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir informieren Sie gerne! Außerdem sind wir mit der Optimierung der verschiedenen Heizsysteme vertraut!&lt;/p&gt;
&lt;/ul&gt;</description>
			<pubDate>Mon, 07 May 2018 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Vorschriften beim Austausch der alten Heizung </title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/neue-vorschriften-beim-austausch-der-alten-heizung/</link>
			<description>&lt;h2&gt;Neue Vorschriften beim Austausch der alten Heizung&lt;/h2&gt;
&lt;h3&gt;Seit 1. Januar 2010 gilt in Baden-Württemberg das  Erneuerbar-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Danach gilt bei Wohngebäuden die  Pflicht, die Wärmeversorgung zu zehn Prozent durch erneuerbare Energien  zu decken, sobald die zentrale Heizanlage ersetzt wird.&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Damit sollen die großen Einsparpotentiale im Altbaubestand, der  über ein Viertel des CO2-Ausstoßes Baden-Württembergs verursacht, besser  genutzt und ein Beitrag für die Klimaschutzziele des Landes geleistet  werden. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen jedoch, dass viele  Betroffene hiervon überrascht werden oder die Erfüllungsmöglichkeiten  nicht genau kennen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Wann besteht die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Nutzungspflicht gilt, sobald in einem Wohngebäude der zentrale  Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. In den meisten Fällen betrifft das den  Einbau eines neuen Heizkessels. Die Nutzungspflicht gilt selbst dann,  wenn bislang noch gar keine zentrale Heizungsanlage vorhanden war. Nicht  unter die Pflicht fällt der Einbau von dezentralen Heizungsanlagen (z.  B. Etagenheizungen). Verantwortlich für die Erfüllung ist der  Gebäudeeigentümer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br/&gt;Wenn nachgewiesen wird, dass der Einbau einer  Solaranlage nicht möglich ist oder dass bereits vor dem Inkrafttreten  des Gesetzes am 1. Januar 2008 erneuerbare Energie zur Wärmeversorgung  genutzt wurde, entfällt die Pflicht. In Ausnahmefällen kann auch eine  Befreiung beantragt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Wie kann die Pflicht erfüllt werden?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine einfache Möglichkeit ist der Einbau von Solarthermie-Kollektoren  mit einer Fläche von mindestens vier Prozent der Wohnfläche. Auch eine  elektrische Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5  erfüllt die Pflicht, wenn damit entweder der gesamte Wärmebedarf gedeckt  wird oder nach bestimmten Maßgaben der erneuerbare Anteil zehn Prozent  der Wärmeversorgung beträgt. Für Wärmepumpen kann beispielsweise auch  Geothermie als Wärmequelle genutzt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ebenso kann dem Gesetz  mit flüssiger, gasförmiger oder fester Biomasse genüge getan werden:  Bei einer Öl- oder Gasheizung muss einfach regelmäßig ein  Brennstoffanteil von zehn Prozent Bioöl bzw. Biogas bezogen werden.  Viele Lieferanten halten inzwischen spezielle Angebote bereit. Auf der  ganz sicheren Seite ist, wer einen zentralen Pellet- oder  Scheitholzheizkessel einbaut. Hier wird die Nutzung vollständig als  erneuerbare Energie anerkannt, so dass die Pflicht mit einem Anteil von  bis zu 100 Prozent leicht erfüllt werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gilt auch ein Kaminofen als Erfüllungsmaßnahme?&lt;br/&gt;&lt;/strong&gt;Anders sieht es bei den weit verbreiteten Kaminöfen aus. Für diese  Einzelraumfeuerungsanlagen gelten besondere Anforderungen, so dass trotz  häufig anderer Ansicht viele Modelle, wie etwa die beliebten  Schwedenöfen, nicht berücksichtigt werden können. Wer sich einen neuen  Ofen zulegen möchte, sollte also vorausschauend planen, ob damit nicht  auch bei Bedarf das EWärmeG erfüllt werden könnte. Anerkannt werden nur  drei Varianten:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zum einen mit dem Gebäude fest verbundene Öfen  (handwerklich errichtet, am Boden verankern reicht nicht aus)  entsprechend DIN EN 13229: 2005-10, die einen Wirkungsgrad von  mindestens 80 Prozent erreichen. Holzöfen, die bereits komplett gekauft  und in der Wohnung aufgestellt werden können, scheiden also  grundsätzlich aus. Die DIN aus dem Jahr 2005 betrifft nur neuere Öfen,  ausnahmsweise können aber auch Vorgängermodelle (DIN 18892: 2000-05)  berücksichtigt werden. Ob ein Ofen der DIN-Norm entspricht, kann  gegebenenfalls der daran angebrachten CE-Kennzeichnung entnommen werden,  dort ist auch der Wirkungsgrad angegeben.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Anerkannt werden auch ausschließlich mit Holz beschickte Grundöfen, die  ebenfalls einen Wirkungsgrad von 80 Prozent vorweisen. Diese können  bisweilen sehr alt sein. &lt;br/&gt;Schließlich gelten noch Öfen nach DIN  EN 14785: 2006-09 zur Verfeuerung von Holzpellets mit einem  Mindestwirkungsgrad von 90 Prozent als Erfüllungsmöglichkeit.&lt;br/&gt;In  allen drei Fällen gilt zusätzlich, dass der Ofen entweder mit einem  Wasserwärmeüberträger (Wassertasche) zur Erzeugung von Warmwasser  ausgestattet sein muss oder aber mindestens ein Viertel der Wohnfläche  beheizt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was müssen Betroffene tun?&lt;br/&gt;&lt;/strong&gt; Wenn eine neue Heizung eingebaut werden soll, muss der beauftragte  Betrieb den Eigentümer auf dessen Pflichten nach dem EWärmeG hinweisen.  Spätestens dann sollte überdacht werden, auf welche Weise das Gesetz  erfüllt werden soll. Um eine optimale Lösung zu erhalten, die nicht nur  dem Klima, sondern auch dem eigenen Geldbeutel zugute kommt, empfiehlt  sich bereits im Vorfeld eine professionelle Beratung. Ein individuell  abgestimmtes Gesamtkonzept ist zwar häufig nicht billig, aber in der  Regel langfristig am wirtschaftlichsten. Schließlich handelt es sich um  eine richtungweisende Investition für die Zukunft, mit der man den  ständig steigenden Energiekosten gelassener entgegen sehen kann.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Nachdem  die Heizung ausgetauscht wurde, muss der Pflichtige innerhalb von drei  Monaten bei der zuständigen Baurechtsbehörde einen Nachweis vorlegen.  Formulare stehen bei den Baurechtsbehörden oder im Internet auf der  Seite des Umweltministeriums zur Verfügung. Erforderlich ist die  Bestätigung eines Sachkundigen - üblicherweise der beauftragte  Handwerker, aber auch z.B. Schornsteinfegermeister oder Energieberater  -, dass die Pflicht mit der Maßnahme erfüllt wird. Bei der Nutzung von  Biogas und Bioöl muss die Abrechnung des Lieferanten eingereicht werden.  Wenn die Nutzungspflicht entfällt, ist dies ebenfalls nachzuweisen.&lt;/p&gt;
&lt;pre&gt;&lt;strong&gt; Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € belegt werden.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Weitere Information erhalten Sie auch unter &lt;a title=&quot;https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/&quot; href=&quot;https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/pre&gt;</description>
			<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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		</item>
		
		<item>
			<title>Legionellenkontamination</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/legionellenkontamination/</link>
			<description>&lt;h1&gt;&lt;strong&gt;Legionellenkontamination - Anfälligkeit der Trinkwasseranlage steigt mit ihrer Größe&lt;/strong&gt;&lt;/h1&gt;
&lt;p&gt;Eine Ergebnisbewertung des Energiemanagers Techem legt nahe:  In großen Trinkwasseranlagen ist die Wahrscheinlichkeit eines hohen Legionellenbefalls höher. Das Unternehmen wertete die anonymisierten Analyseergebnisse von über 176 000 Proben des SGS Institut Fresenius aus, die von Techem bis zm Jahresende 2013 in annähernd 25000 Mehrfamilienhäusern genommen wurden. Bundesweit stellte Techem in 13,3% der untersuchten Liegenschaften einen höheren Befall fest als laut Trinkwasserverordnung zulässig. Diese sieht einen Maximalwert von 100 sogenannten koloniebildenden Einheiten (KbE) in 100 Milliliter Wasser vor. Rund 7,3% der ausgewerteten Liegenschaften wiesen einen Befall von 101 bis 1000 KbE auf, -  5,1% lagen zwischen 1000 und 10 000 KbE und 0,9% über 10 000 KbE.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Rohrleitungssystem großer Wohnanlagen hat  zumeist einen größeren Rohrdurchmesser, ist länger und weiter verzweigt. Zudem sind Leerstände oder längere Abwesenheit einzelner Mieter in größeren Liegenschaften statistisch wahrscheinlicher. All dies führt zu mehr Stagnation bzw. zu einem langsameren Durchfluss und auch zu einem größeren Temperaturgefälle innerhalb des Leitungssystems. Und hier liegt der Knackpunkt. Die Legionellen finden zumeist hier die besten Lebensbedingungen. Dies Zeigt auch die Auswertung von Techem. Sie ergab für Liegenschaften mit bis zu zehn Wohnungen eine Befallsquote von  über 100 KbE.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In der Regel helfen bei einem Legionellenbefund relativ einfach umzusetzende Maßnahmen wie eine thermische oder chemische Desinfektion, um den Befall zumindest kurzfristik einzudämmen. Um eienen wiederholten Befall zu vermeiden, spielen aber auch die richtigen Präventionsmaßnahmen eine große Rolle: Bei einer korrekten Einstellung der erzeugten Wassertemperatur, die gerade in großen Anlagen deutlich über 60°C lliegen sollten, trägt ein professioneller hydraulischer Abgleich der Anlage dazu bei, dass die gewünschte Temperatur im gesamten Leitungssystem ausreichnd hoch gehalten wird. Regelmäßige Spülungen in leerstehenden Wohnungen, eine an den tatsächlichen Bedarf der Liegenschaft angepasste Dimension der Trinkwasseranlage und die Dämmung freiliegender Warmwasserleitungen, etwa in Leitungsschächten, unterstützen diese Maßnahme.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und das ist nicht weit her geholt  :&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a title=&quot;http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gefahr-durch-legionellen-duschen-verboten-1.1399611&quot; href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gefahr-durch-legionellen-duschen-verboten-1.1399611&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gefahr-durch-legionellen-duschen-verboten-1.1399611&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a title=&quot;http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Legionellen-im-Altenheim-Duschverbot-in-Wohnanlage-in-Ludwigsfeld;art4329,2557982&quot; href=&quot;http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Legionellen-im-Altenheim-Duschverbot-in-Wohnanlage-in-Ludwigsfeld;art4329,2557982&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Legionellen-im-Altenheim-Duschverbot-in-Wohnanlage-in-Ludwigsfeld;art4329,2557982&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie kann der Mieter sicher gehn? Sehen Sie dazu unter &lt;a href=&quot;http://www.martin-bell.de//wissenswertes/schutz-vor-legionellen/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Wissenswertes&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.martin-bell.de//wissenswertes/wir-checken-fuer-deutschland/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Wir machen den Trinkwasser-Check!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Wed, 23 Jul 2014 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
			<guid>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/legionellenkontamination/</guid>
		</item>
		
		<item>
			<title>Höhere Förderung für Pelletheizungen und wassergeführte Öfen</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/hoehere-foerderung-fuer-pelletheizungen-und-wassergefuehrte-oefen/</link>
			<description>&lt;h1&gt;Höhere Förderung für Pelletheizungen und wassergeführte Öfen&lt;/h1&gt;
&lt;h3&gt;Ab dem 15.8.2012 wurden die Förderbeträge durch das BAFA deutlich erhöht.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;&lt;/h3&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;- Holzvergaser werden mit  1.400 statt 1.000 € und&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;- Pelletkessel mit Puffer mit 2.900 statt 2.500 € gefördert&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;h3&gt;&lt;br/&gt;Die Förderungen für Solaranlagen wurden ebenfalls erhöht. So gibt es nun einen Mindestbetrag von 1.500 €.&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die Förderung von Pelletheizungen wird durch die neuen, ab 15. August 2012 in Kraft tretenden Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) noch attraktiver. Dies gilt für Heizungen bis zur Leistungsstufe von 100 Kilowatt (kW), also für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, sowie für kleinere öffentliche und gewerbliche Objekte des MAP-Teils, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Wer noch eine fossile Heizung betreibt, sollte die höheren Fördermittel dazu nutzen, die alte Heizung gegen eine moderne Pelletfeuerung auszutauschen. Hierauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) hin. Für Pelletheizungen bis 100 kW erhöht sich die Basisförderung um 400 EUR auf mind. 2.400 EUR, für Pelletheizungen mit Pufferspeicher auf 2.900 EUR und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche auf 1.400 EUR. Auch beim Kombinations- und Effizienzbonus erhalten Heizungssanierer nun mehr Geld vom Staat. Neu ist, dass über das MAP auch im Neubau emissionsmindernde und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei der Wärmeerzeugung mit fester Biomasse förderfähig sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen im Wesentlichen folgende neue Sachverhalte:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Erhöhung Basisförderung um 400 EUR bei gleichbleibendem Fördersatz von 36 EUR/kW*&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;auf mindestens 2.400 EUR für Pelletheizungen von 5 bis 100 kW (ehemals 2.000 EUR)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;auf mindestens 2.900 EUR für Pelletheizungen mit Pufferspeicher (ehem. 2.500 EUR)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;auf 1.400 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (ehem. 1.000 EUR)&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;*Höhere Basisförderung von 400 EUR ist nur bis Leistungsstufe 66 kW relevant!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Erhöhung Grundförderung (bei gleichbleibenden Qualitätsansprüchen)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;auf 1.400 EUR für Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Ausbau Bonusförderung&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Kombinationsbonus: 500 EUR für gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage mit Solarkollektoranlage, auch wenn diese nur der reinen Warmwasserbereitung dient.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Effizienzbonus: 50 Prozent der Basisförderung, d.h. 54 EUR/kW anstelle von 36 EUR/kW, wenn Anforderung KfW 55 (EnEV 2009) an die Gebäudehülle erfüllt ist.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Neu: Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind kumulierbar!&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Innovationsförderung: Nachrüstung Bestand und Errichtung Neubau&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Für die Errichtung (auch Nachrüstung) von emissionsmindernden oder effizienzsteigernden Anlagenteilen (Brennwertkessel) gibt es im Bestand 750 EUR und im Neubau 850 EUR je Maßnahme bzw. Anlage (Kessel).&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Vorschriften für förderfähige Biomasseanlagen&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Grenzwerte Staubemission: Ab dem Jahr 2014 müssen förderfähige&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;ol&gt;&lt;li&gt; ... Biomasseheizungen die ab 2015 geltenden Grenzwerte von 20 mg/m3 für staubförmige Emissionen einhalten (2. Stufe 1. BImSchV).&lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Für Pelletkaminöfen mit Wassertasche gilt dann ein Grenzwert von 50 mg/m3.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Für Scheitholzvergaserkessel gilt dann ein Grenzwert von 15 mg/m3.&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizanlage sowie das Einhalten der Effizienzklasse A oder des Energieeffizienzindex EEI gem. Ökodesignrichtlinie von 0,27.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bildquelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH, Abdruck honorarfrei:  DEPV e.V. × Reinhardtstraße 18 × 10117 Berlin × Tel. +49 (0) 30 6881599 66 × Fax +49 (0) 30 6881599 77 × info@depv.de&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aktuelle Förderungen und Zuschüsse erhalten Sie unter:  &lt;a href=&quot;http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: right;&quot;&gt;&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;&lt;br/&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Wed, 15 Aug 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
			<guid>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/hoehere-foerderung-fuer-pelletheizungen-und-wassergefuehrte-oefen/</guid>
		</item>
		
		<item>
			<title>78 % Energiesparen - 141,00 Euro sparen</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/78-energiesparen-141-00-euro-sparen/</link>
			<description>&lt;h1&gt;Die RWE rät! Die RWE fördert!&lt;/h1&gt;
&lt;h3&gt;Alte ungeregelte Heizungspumpen im Keller sind die größten Stromfresser im Haushalt.&lt;/h3&gt;
&lt;h1&gt;78 % Energiesparen - 141,00 Euro sparen&lt;/h1&gt;
&lt;p&gt;Informieren Sie sich über die Einsparpotentiale mit einer neuen Hocheffizienzpumpe. Denn der Einbau lohn sich jetzt doppelt.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Energie sparen - Geldbeutel schonen.&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die Heizungsanlage einens Einfamilienhauses mach bis zu 78% der Energieverbrauchs aus. Das wissen nur die wenigsten. Durch den Einbau einer neuen, z.b. der Wilo Stratos PICO Hocheffizienzpumpe, können Sie bis zu 141,00 Euro Stromkosten sparen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;&lt;strong&gt;Und das Beste:&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;
&lt;h3&gt;Bis 31.12.2012 wird der Einbau einer Hocheffizienzpumpe mit 100,00 Euro &lt;strong&gt;Förderung von der RWE&lt;/strong&gt; belohnt.&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Profitieren können davon alle Strombezieher, die eines der RWE-Langfristprodukte mit bis zu drei Jahren Preisstabilität beziehen oder jetzt bestellen. Alle Informationen zur Förderung unter &lt;a href=&quot;http://www.vorweggehen.de&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.vorweggehen.de&lt;/a&gt;. Dank der enormen Stromkosteneinsparung und des Zuschusses aus der aktuellen Aktion lohnt sich der Einbau einer Hocheffizienzpumpe besonders.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Prospekte gibts bei uns - fragen Sie an&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir beraten Sie gerne!&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Mon, 23 Jul 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
			<guid>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/78-energiesparen-141-00-euro-sparen/</guid>
		</item>
		
		<item>
			<title>Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms </title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/foerderung-erneuerbarer-energien-im-rahmen-des-marktanreizprogramms/</link>
			<description>&lt;h1&gt;Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms&lt;/h1&gt;
&lt;p&gt;Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert  Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des  Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und  Reaktorsicherheit. Auch im Jahr 2012 wird das Marktanreizprogramm fortgesetzt. Hierfür hat  das Bundesumweltministerium ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung  gestellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Lesen Sie dazu weiter in &lt;a href=&quot;http://www.martin-bell.de//neuigkeiten/hoehere-foerderung-fuer-pelletheizungen-und-wassergefuehrte-oefen/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://martin-bell.de/neuigkeiten/hoehere-foerderung-fuer-pelletheizungen-und-wassergefuehrte-oefen/&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
			
			<guid>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/foerderung-erneuerbarer-energien-im-rahmen-des-marktanreizprogramms/</guid>
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/bundestag-beschliesst-kuerzung-der-solarfoerderung/</link>
			<description>&lt;p&gt;Ab dem 1. April wird die EEG-Einspeisevergütung deutlich abgesenkt.  Kürzungen in mehreren Stufen und weitere einschneidende Veränderungen  der Solarförderung hat der Bundestag am 29. März beschlossen.          &lt;br/&gt;&lt;br/&gt; Nur noch 80 Prozent des Solarstroms kleinerer Dachanlagen  können vergütet werden. Für bestimmte Solaranlagen gelten  Übergangsfristen. Voraussichtlich am 11. Mai wird sich der Bundesrat  abschließend mit dem Gesetz befassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.antaris-solar.de/photovoltaik-news/neues-aus-der-welt-der-photovoltaik/554-bundesregierung-legt-vorschlag-zur-drastischen-kuerzung-der-eeg-solarfoerderung-vor-erneuerbare-energien-gesetzes.html?utm_source=NL_132012&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;...mehr zur Solarförderung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;&lt;span&gt; Falsche Wahrheiten über Solarstrom schaden der Energiewende&lt;/span&gt;&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Politische  Lobbyisten und Vertreter der  Energie-Großindustrie streuen gezielt  Halbwahrheiten und Vorurteile  gegen eine Zukunftsidee, die dank einer  innovativen Solarwirtschaft und  des Erfolgsmodels EEG  (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in den letzten  Jahren Realität wurde. Oft  werden diese falschen oder unvollständigen  Wahrheiten gegen die  Photovoltaik von Medien unbedacht und  publikumswirksam weiter  verbreitet. Von der Energiewende redet jetzt  keiner mehr, sondern nur  noch von den Kosten und der angeblich  schwachen Energieeffizienz von  Solaranlagen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;http://www.antaris-solar.de/photovoltaik-news/neues-aus-der-welt-der-photovoltaik/565-falsche-wahrheiten-ueber-solarstrom-schaden-der-energiewende.html?utm_source=NL_132012&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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			<title>Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen – Mini-KWK-Förderung wird wieder aufgenommen</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/zuschuss-fuer-mini-kwk-anlagen-mini-kwk-foerderung-wird-wieder-aufgenommen/</link>
			<description>&lt;h1&gt;Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen – Mini-KWK-Förderung wird wieder aufgenommen&lt;/h1&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.windkraft-journal.de/2012/01/19/zuschuss-fur-mini-kwk-anlagen-mini-kwk-forderung-wird-wieder-aufgenommen/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“. Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
			
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			<title>Haushaltssperre wieder aufgehoben</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/haushaltssperre-wieder-aufgehoben/</link>
			<description>&lt;h1&gt;Haushaltsausschuss gibt Grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien&lt;/h1&gt;
&lt;p&gt;Der Haushaltsausschuss des Deutschen  Bundestages hat heute seine  Einwilligung zur Aufhebung der  qualifizierten Haushaltssperre für das  Marktanreizprogramm erteilt.  Damit können die bislang gesperrten Mittel  in Höhe 115 Millionen Euro in  diesem Jahr für die weitere Förderung  der erneuerbaren Energien im  Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in  diesem Jahr für die Förderung  im Marktanreizprogramm insgesamt 380  Millionen Euro zur Verfügung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des   Haushaltsausschusses. „Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum   ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist   das bedeutendste Investitionsförderprogramm für Technologien zur   Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dank der hohen   förderpolitischen Hebelwirkung erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen   des Marktanreizprogramms von 380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8   Milliarden Euro Investitionen ausgelöst werden können. Das hilft dem   lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im   Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie   weltweit für die erneuerbaren Energien kann auch durch das   Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem die Förderung regelmäßig auf   die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird.“  sagte   Röttgen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm  folgendes:&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;• Der am 3. Mai 2010  verkündete Programmstopp wird sofort  aufgehoben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;• Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen   Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder   Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung   wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren   Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist.    Dazu zählen u. a. Solarkollektoren   zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung,   Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und   hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im   Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem   Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine   Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B.  Solarkollektoren zur reinen  Trinkwassererwärmung oder solche  Technologien mit einer guten  Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter  Pelletöfen,  Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter  Wärmepumpen. Die neue  Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010  in Kraft. Die  Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;• Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA   eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten   Konditionen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;• Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA   eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen   Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung   möglich und erforderlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;• Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des  Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe  erfolgt, war von der  Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die  bestehende  Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und  Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;• Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das   Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da  hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für   die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige   Perspektive bis 2014 gelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Detaillierte Informationen und die neuen Anträge finden Sie unter: &lt;a title=&quot;http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html&quot; href=&quot;http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Unbedingt die neuen Anträge verwenden!&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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		</item>
		
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			<title>Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energie wurde zum 03.05.2010 gestoppt!</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/das-marktanreizprogramm-fuer-erneuerbare-energie-wurde-zum-03-05-2010-gestoppt/</link>
			<description>&lt;p&gt;Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine   qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare   Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den   vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre   bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium   gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss   wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die  Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für  Solarkollektoren,  Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die  Programme, die das  Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen  Klimaschutzinitiative  fördert, sind davon betroffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Konkret bedeutet das: Ab sofort  können für Solarkollektoren,  Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine  Investitionszuschüsse mehr  gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die  in diesem Jahr bereits beim  Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA)  eingegangen sind, sind  die für 2010 noch zur Verfügung stehenden  Fördermittel bereits  aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine  neuen Förderanträge mehr  entgegengenommen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Sperrung der Haushaltsmittel hat  auch Auswirkungen auf die  Programme der Nationalen  Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für  kleine Anlagen der  Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK)  und das Programm zur  Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen  müssen sogar rückwirkend  gestoppt werden, da schon mit den bereits  bewilligten Anträgen das  Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll  ausgeschöpft wird.  Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem  vergangenen Jahr vorliegen  und noch nicht bewilligt worden sind, nicht  mehr genehmigt werden  können. Die Förderung von kommunalen  Klimaschutzprojekten kann erst 2011  weiter fortgeführt werden, unter  der Voraussetzung, dass im kommenden  Jahr wieder Haushaltsmittel  verfügbar sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch das gemeinsame  Förderprogramm mit dem  Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung  der Energieeffizienz in  der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der  Haushaltssperre  betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr  entgegen genommen  werden.&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Mon, 03 May 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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			<title>Förderung von Biomasseverfeuerungsanlagen</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/foerderung-von-biomasseverfeuerungsanlagen/</link>
			<description>&lt;p&gt;Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird  voraussichtlich in den nächsten Wochen veröffentlicht. Damit gelten die  Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie  in Kraft tritt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die  Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die neuen Richtlinien  des Jahres 2009 angepasst.&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 00:00:00 +0100</pubDate>
			
			
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		</item>
		
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			<title>20 Jahre Firma Martin-Bell</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/20-jahre-firma-martin-bell/</link>
			<description>&lt;p style=&quot;text-align: center;&quot;&gt;&lt;img class=&quot;center&quot; src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage253200-Bullerjan.jpg&quot; width=&quot;253&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;img class=&quot;center&quot; src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage268200-ausstellung.jpg&quot; width=&quot;268&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: left;&quot;&gt;Die am 01.06.1988 gegründete Heizungs- und Sanitärfirma Martin Bell  feierte am 31.05.2008 und am 01.06.2008 ihr 20jähriges Bestehen. Aus  diesem Anlass fand an diesem Wochenende &quot;ein  Tag der offenen Tür&quot;  statt, an dem technische Neuerungen im Bezug auf den im November 2007  fertig gestellten 3. Hackguttankwagen und das Heizen mit kriesensicheren  Brennstoffen aus der Region vorgestellt und angesehen werden konnten.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: center;&quot;&gt;&lt;img class=&quot;center&quot; src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage267200-OB-informiert-sich.jpg&quot; width=&quot;267&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;img class=&quot;center&quot; src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage267200-OBueberzeugtsich.jpg&quot; alt=&quot;Oberbürgermeister Michael Jann überzeugt sich von der sauberen Verbrennung&quot; width=&quot;267&quot; height=&quot;200&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Vorfeld hatten sich bereits Oberbürgermeister Michael Jann und der   Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Manfred Banschbach, bei  einem  Rundgang durch die Firma, über wichtige Themen, wie neue  nachwachsende  Rohstoffe, z.B. Elefantengras, Biomasseaufbereitung,  Solaranlagen und  CO²-neutrale Heiztechniken, informiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Oberbürgermeister Michael Jann überzeugt sich von der sauberen Verbrennung der Hackschnitzelheizung.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: center;&quot;&gt;&lt;img class=&quot;center&quot; src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage439329-gruppe.jpg&quot; width=&quot;439&quot; height=&quot;329&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: center;&quot;&gt;&lt;strong&gt;Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern!&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: center;&quot;&gt;&lt;strong&gt;&lt;img src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage266200-unserMannfuersleiblicheWohl.jpg&quot; width=&quot;266&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;img src=&quot;http://www.martin-bell.de/assets/_resampled/resizedimage267200-Sohn.jpg&quot; width=&quot;267&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;&quot; title=&quot;&quot;/&gt;&lt;br/&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Sun, 01 Jun 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
			<guid>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/20-jahre-firma-martin-bell/</guid>
		</item>
		
		<item>
			<title>Firmenfeier</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/firmenfeier/</link>
			<description>&lt;p&gt;Die Firma Martin Bell feiert in diesem Jahr am 01.06.08 Ihr 20 jähriges Bestehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus diesem Anlass machen wir einen Tag der offenen Tür am&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;31.05.2008    ab 15.00Uhr&lt;br/&gt;01.06.2008    ab 11.00 Uhr&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;In  einer kleinen Ausstellung auf dem Hof zeigen wir Ihnen u.a. die  Hackschnitzelheizung in Funktion in einem Ausstellungsanhänger. Weiter  kann die Hackgutanlage im eigenen Haus besichtig werden.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Mit  kleinen Präsentationen kann Herr Bell denen, die Interesse haben,  einiges Interessantes und Wissenswertes aus dem neusten Stand von  Wissenschaft und Technik vermitteln.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Weiter werden Sie den Bullerjan®, Herde von Tiba, Zimmeröfen von Rika in unserer kleinen Ausstellung finden können.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Feiern Sie mit uns den 20ten Geburtstag &lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Mit nettem Gruß aus Neckarelz&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Sat, 17 May 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
			
			
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		</item>
		
		<item>
			<title>Erneuerbare Energien</title>
			<link>http://www.martin-bell.de/neuigkeiten/erneuerbare-energien/</link>
			<description>&lt;h3&gt;Die neuen Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums zum Marktanreizprogramm wurden am 28. Dezember 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Ab Januar 2008 werden im Rahmen dieser Richtlinie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarkollektoranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen mit Investitionszuschüssen gefördert. Allgemeine Informationen Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von: - Solarkollektoranlagen bis 40 m2; Bruttokollektorfläche - Solarkollektoranlagen &amp;gt; 40 m2; Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina - automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung - handbeschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel) - effizienten Wärmepumpen Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.&lt;/p&gt;</description>
			<pubDate>Tue, 01 Jan 2008 00:00:00 +0100</pubDate>
			
			
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		</item>
		

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