Immer wieder macht die sogenannte Legionärskrankheit Schlagzeilen. Diese schwere Form der Lungenentzündung wird durch ein Bakterium im Wasser hervorgerufen.
Eine Infektionsgefahr durch Legionellen besteht durch das Einatmen kleinster Tröpfchen, sogenannter Aerosolen in Anlagen wie Duschen oder anderen Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt. „Jährlich erkranken in Deutschland schätzungsweise über 30.000 Menschen an einer durch Legionellen verursachten Lungenentzündung, 2000 Menschen sterben daran, Gerade in heißen Sommern kommt es immer wieder zum Ausbruch dieser Krankheit, die für ältere oder immunschwache Menschen gefählich und bei nicht erkennen auch tödlich sein kann. Bei sachgemäßer Wartung der Wassersysteme bleiben die Bakterien in einer ungefählichen "Minderheit". Legionellen sterben ab 60 Grad langsam und ab 70 Grad Celsius schnell ab. Daher erhitzen Fachleute das Wasser auf 70 - 80 Grad Celsius und durchspülen das gesamte System mit heißem Wasser.
Die verpflichtende Untersuchung auf Legionellen im Trinkwasser ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Vorsorgemaßnahme.
In selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern mit kleineren Anlagen zur Warmwasseraufbereitung muss das Trinkwasser nicht auf Legionellen untersucht werden. Ebenso ausgenommen sind Häuser mit dezentralen Warmwasseranlagen wie Durchlauferhitzern. Hier ist das Risiko einer Legionellen-Belastung sehr gering und rechtfertigt damit keine regelmäßige Überwachung der Anlagen. Die Gefahr einer Kontamination mit Legionellen in der Trinkwasserinstallation besteht vor allem dort wo Trinkwasser längere Zeit im Rohrleitungssystem stagniert und sich ein Biofilm bilden kann. Wurden Leitungen länger nicht benutzt, sollte deshalb das Wasser bei der ersten Benutzug länger laufen gelassen werden, um den Biofilm rauszuspülen.
Ein weiteres Problem ist eine geringere Vorhaltetemperatur des Warmwassers, in dem sich Bakterien rasch vermehren können. Die Vorhaltetemperatur sollte deshalb mindestens 55 Grad Celsius betragen. Dann können sich Legionellen nicht mehr vermehren.
„Der Ansatz Warmwasser bei geringen Temperaturen vorzuhalten spart zwar Energie, kann aber zu Lasten der Gesundheit gehen“, so Minister Remmel. „Die Betreiber von Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung sollten deshalb hier nicht am falschen Ende sparen, denn die Gesundheit geht vor.“
Mit Inkrafttreten der TrinkwV 2001 bestehen eine Untersuchungs- sowie Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder Inhaber einer Großanlage zur Warmwasseraufbereitung hat den Bestand dem zuständigen kommunalen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Untersuchungspflicht muss er ohne weitere Aufforderung durch das Gesundheitsamt selbständig nachkommen. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Untersuchungsergebnisse schriftlich zu dokumentieren. Spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung sind die Ergebnisse an das Gesundheitsamt zu schicken.
Werden technischen Maßnahmenwerte erreicht oder überschritten ist der Betreiber dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Es ist sinnvoll, das untersuchende Labor mit der Meldung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt zu beauftragen. Damit ist gewährleistet, dass beim Überschreiten von Grenzwerten eine unmittelbare Meldung erfolgt. Werden die nach TrinkwV 2001 festgelegten Parameter nicht eingehalten, leitet das zuständige Gesundheitsamt umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein.
Die Kosten hierfür kann der Vermieter mit seinen Mieten unter Umständen über die jährliche Betriebskostenabrechnung abrechnen. Der Eigentümerverband Haus und Grund schätzt, dass die jährliche Kontrolle eines Acht-Familienhauses rund 200 Euro kosten wird. Mieter müssten also mit jährlichen Mehrkosten rechnen.
Grundsätzich gilt für den "Hausgebrauch":
Wir als Fachbetrieb des SHK-Handwerks bieten Trinkwasser-Checks an, bei denen beispielsweise die Temperatur des Warmwassers in den Rohrleitungen überprüft wird.